Gesetzlichen Krankenkassen erstatten i.d.R.
einen Teil der Kosten für eine Ernährungstherapie
(§43 SGB V), wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
vorliegt.
Meine Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden bezuschusst.
Ihr Eigenanteil beträgt je nach Krankenversicherung 0 bis 20 € je Beratungsstunde. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, den ich für Sie bei Ihrer Krankenkasse einreiche.
Privatversicherung: Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Erkundigen Sie sich vorab, wenn eine Kostenbeteiligung für Sie entscheidend ist.
Meine Honorare orientieren sich an den Empfehlungen meines Berufsverbands VFED,e.V.
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